Doch zuerst ein paar praktische Tipps zu Gesetzen im Ausland. Bestimmungen für Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, können in den verschiedenen Länder sehr unterschiedlich sein. Das Auswärtige Amt bietet zu diesen Themen viele hilfreiche Informationen. Es lohnt sich, vor Reiseantritt, darüber zu lesen.
So definiert das spanische Gesetz beispielsweise Kinder unter 18 Jahren als Minderjährige, die der elterlichen Kontrolle oder der Aufsicht durch Erwachsene unterliegen. Alle unbegleiteten Minderjährigen, die den spanischen Behörden zur Kenntnis kommen (z.B. wegen krimineller Vorfälle oder der Einweisung in ein Krankenhaus), gelten als anfällig nach dem Gesetz und werden zu ihrem Schutz in ein Jugendzentrum gebracht, bis ihre Situation geklärt ist und ein Elternteil oder geeigneter Vormund gefunden werden kann. Und für Kinder unter 18 Jahren, die nach Portugal reisen, ist eine Reisegenehmigung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich, die vorab bei der portugiesischen Botschaft oder dem Konsulat in Deutschland beglaubigt wird. Die Einreise der Minderjährigen kann verweigert werden, wenn sie nicht nachweisen können, dass jemand in Portugal die Verantwortung für sie während ihres Aufenthalts übernommen hat.